Was bereits gilt
Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird schrittweise anwendbar. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter KI-Praktiken (Art. 5) und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4): Anbieter und Betreiber müssen sicherstellen, dass ihr Personal ausreichend über KI Bescheid weiß. Seit dem 2. August 2025 gelten die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
Ausführliche Erläuterungen finden Sie im Ratgeber EU AI Act Pflichten für Unternehmen.
Checkliste KI-Verordnung
KI-Inventar
Rolle und Einstufung
KI-Kompetenz (Art. 4)
Transparenz (Art. 50)
Betreiberpflichten bei Hochrisiko-KI (Art. 26)
Governance
Nachweise strukturiert führen
Das KI-Register in docxpert erfasst Systeme mit Rolle, Risikostufe und Betriebsstatus und verknüpft sie mit den Anforderungen von EU AI Act und ISO 42001. KI-Kompetenz weisen Sie über Schulungen mit Nachweis nach.
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Häufige Fragen
Ist ein KI-Inventar Pflicht?
Die Verordnung schreibt kein Inventar ausdrücklich vor. Ohne Inventar können Sie aber weder Ihre Rolle noch die Risikoklasse bestimmen – es ist deshalb der praktische erste Schritt.
Gilt der AI Act auch für die Nutzung von ChatGPT im Unternehmen?
Ja, als Betreiber haben Sie zumindest die Pflicht zur KI-Kompetenz. Je nach Anwendungsfall kommen Transparenzpflichten hinzu, etwa bei Kundenkommunikation.
Welche Strafen drohen?
Bei verbotenen Praktiken bis 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei anderen Verstößen bis 15 Mio. Euro oder 3 %.
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