NIS2 in Kürze
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet wesentliche und wichtige Einrichtungen in 18 Sektoren zu Cybersicherheits-Risikomanagement und zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle. Betroffen sind in der Regel mittlere und große Unternehmen (ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme) in den Sektoren der Anhänge I und II; einige Einrichtungen unabhängig von ihrer Größe.
Die Mitgliedstaaten setzen die Richtlinie in nationales Recht um – in Deutschland mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz, das Registrierungspflichten beim BSI vorsieht. Prüfen Sie den aktuellen Stand der Umsetzung in Ihrem Land. Details zu den Meldefristen erklärt der Ratgeber NIS2-Meldepflicht.
NIS2-Checkliste
Betroffenheit und Registrierung
Leitung (Art. 20)
Risikomanagementmaßnahmen (Art. 21)
Meldewesen (Art. 23)
Nachweise und Verbesserung
Umsetzung mit docxpert
docxpert unterstützt die Nachweisseite von NIS2: Vorlagen für Richtlinien und Verfahren aus der Vorlagenbibliothek, Schulungen mit Nachweis für Leitung und Beschäftigte sowie eine NIS2-Vorfallmeldung, die die Fristen von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat ab Erkennung automatisch berechnet.
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Häufige Fragen
Gilt NIS2 auch für kleine Unternehmen?
In der Regel nicht. Ausnahmen gibt es für bestimmte Einrichtungen unabhängig von der Größe, etwa Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter oder DNS-Diensteanbieter. Indirekt betroffen sind kleine Unternehmen oft als Zulieferer.
Welche Bußgelder drohen?
Für wesentliche Einrichtungen bis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. Euro oder 1,4 % – jeweils der höhere Betrag.
Ersetzt eine ISO 27001 Zertifizierung NIS2?
Nein, aber sie deckt viele Anforderungen ab. Prüfen Sie zusätzlich Meldepflichten, Registrierung und die Pflichten der Leitung.
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